In der seit Januar 2020 gültigen Neufassung der DIN 19606 „Chlorgasdosieranlagen zur Wasseraufbereitung – Technische Anforderungen an den Anlagenaufbau und Betrieb“ ist ausdrücklich die Restdrucksicherung erwähnt. Diese kann durch organisatorische oder technische Maßnahmen gewährleistet werden.
Bei einem Restdruck von ca. 1 bar im Chlorbehälter ist nur noch gasförmiges Chlor vorhanden. Ca. 99,5% des Inhalts sind dann bereits entnommen. Damit wird eine vollständige Evakuierung der Chlorgasflasche verhindert und es kann kein Wasser oder feuchte Luft in den Gasbehälter eindringen und dadurch Korrosion in der Chlorgasflasche verursachen.